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   OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02   

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OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft auf Aufhebung von auf der Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüssen; Beschlussfassung unter Teilnahme von Nichteigentümern ; Verstoß gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung ; Beschlußfassung zulasten Dritter; ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § ... 10 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 5; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; GVG § 17a Abs. 5; ; BGB § 134; ; BGB § 139

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die verwaltungs- und wirtschaftsmäßige Zusammenziehung zweier selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vereinb. gemeins. Verwaltungs- und Wirtschaftswesens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 627
  • NZM 2004, 787
  • FGPrax 2004, 210
  • ZMR 2005, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Soweit die weiteren Beteiligten sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (NJW 2000 S. 3500 ff) und den dort angesprochenen Aspekt des Vertrauensschutzes berufen, geht dies fehl.
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Grundsätzlich ist es niemandem verwehrt, sich auf die Nichtigkeit eigener Erklärungen zu berufen oder sonst die Wirksamkeit eines unter seiner Mitwirkung abgeschlossenen Rechtsgeschäfts anzugreifen, solange durch das eigene Verhalten für andere kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (vgl. etwa BGH NJW 1997 S. 3377, 3379).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wird u.a. angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft für die in Frage stehende Regelung schlechthin nicht zuständig ist, insbesondere also bei Beschlüssen zu Lasten Dritter (BGH NJW 1994 S. 2950, 2953; BayObLGZ 1984 S. 198, 200; KG NJW-RR 1992 S. 1168 ff; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 23 Rdn. 138, 141 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - 3 Wx 223/02

    Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Dementsprechend kann sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer immer nur auf ein Grundstück im Rechtssinne beziehen (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Bereits mit dem Verkauf einer Wohnung bzw. dem Eintritt eines Sonderrechtsnachfolgers in die Gemeinschaft wären die Wirkungen einer derartigen Vereinbarung mangels Bindung des Nachfolgers aufgebraucht (Senat ZMR 1996 S. 671, 674).
  • OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Das Landgericht hat, was für sich genommen richtig ist, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2001 S. 659 ff und 1233 ff) angenommen, dass die Beschlussfassung unter Teilnahme von Nichteigentümern gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung verstoße.
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Davon abgesehen, würde aber auch eine solche Bindung die vorliegende Entscheidung nicht hindern, da der Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses bei sachgerechter Betrachtung immer zugleich den Antrag auf Prüfung einer möglichen Nichtigkeit mitumfasst (BayObLG NJW-RR 1987 S. 329 f).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Im übrigen ist es den Angehörigen unterschiedlicher Eigentümergemeinschaften unbenommen, eine Verwaltungs- und Wirtschaftsgemeinschaft für beide Gemeinschaften etwa in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu vereinbaren (vgl. OLG Köln aaO; BayObLG NJW-RR 1999 S. 739f).
  • KG, 15.04.1992 - 24 W 2066/91
  • OLG Stuttgart, 17.01.1983 - 8 W 451/82

    Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

  • LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20

    Ferien- und Erholungsgebiet als Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).

    Durch eine derartige Gemeinschaft dürfen jedoch aufgrund des sachenrechtlichen Typenzwangs die gesetzlichen Verwaltungsbefugnisse der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft nicht verdrängt werden (OLG Hamm Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02).

  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

    Daher bedurfte es auch nicht - durch Auslegung - einer Restriktion der Klageanträge auf die Beklagten, mit denen die Kläger jeweils in einer "gemeinschaftsflächenbezogenen" Miteigentumsgemeinschaft stehen, nebst Auslegung der Anträge dahin, dass im Übrigen die Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse begehrt werde (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 15 W 14/02 , zitiert nach juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05

    WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen

    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
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